Sarkasmus anno 1784

Nachdem die von Nrn. Pitt eingebrachte Ostindienbill in den darüber gehaltenen Commissionen lange untersucht und vielfältig abgeändert worden ist, so wurde der Bericht der Commissionen am 26. Jul. im offenen Hause gelesen […]. In der Folge der Debatte Stand Hr. Sheridan auf, und machte in einer von Witz und Laune strotzenden, fast 3 Stunden langen Rede, eine Menge scharfer Einwendungen gegen die Boll. Die Abänderungen, welche die Bill erlitten, sprach er — wären so mannigfaltig, daß sie sich, so wie sie anfänglich eingebracht worden, gar nicht mehr ähnlich sähe. Die hinzugefügten Clauseln giengen, jede mit einem einzelnen Buchstaben bemerkt, von A bis Q; es wären ihrer in allem 21. Er hoffte also, daß noch jemand sich finden würde, der die fehlenden Buchstaben von X bis Z durch neue hinzuzufügende Clauseln ergänzen, und solchemnach das Alphabet vollständig machen, und dem jetzigen Ministerium ein vollständiges ABC Buch liefern würde. – Wiener Zeitung vom 18.08.1784.

Schlagende Argumente

[Die körperliche Züchtigung in der Schule] Im Wiener Lehrervereine „Diesterweg“ wurde folgender Antrag gestellt und angenommen: „Angesichts des Umstandes von Lehrpersonen wegen Überschreitung des Züchtigungsrechtes in der Schule die Autorität  derselben nicht wenig geschädigt wurde; angesichts des weiteren Umstandes, daß weitere Verurtheilungen, die möglicherweise wieder virkommen können, die vielfach widerspänstige Jugen zu noch größeren Widersetzlichkeiten zu noch frecheren Trotz und zu beharrlichem Ungehorsam gegen die Anordung der Schulte reizen müßten; endlich angesichts des Umstandes, daß in Folge dessen die Schule behindert werden würde, den ihr gestellten Unterrichts- und Erziehungsaufgaben im gewünschten Maße gerecht zu werden: wolle der Verein eine Petition an das hihe Unterrichtsministerium richten, in welcher um die Aufhebung der im § 24 der Schul- und Unterichtsordung ausgesprochenenen Ausschließung der Anwendung der körperlichen Züchtigungen in der Schule geben wird.“ – Das Vaterland vom 18.02.1885.

Unbefugter Zwischenhandel

„Auf dem Obst(…)markte haben seit einiger Zeit etwa 20 Engros-Verkäuferinnen von Obst den verbotenen Zwischenhandel sehr schwunghaft betrieben. Kaum waren die Waren der Verkäufer auf dem Markte erschienen, da stürmten die Obsthändlerinnen auf sie zu, rissen Butten und Körbe herunter, ohne andere Käufer zuzulassen und leerten die Waaren in ihre eigenen Körbe, wer dann noch was kaufen wollte, der mußte von ihnen die Waare beziehen, natürlich zu weit höheren Preisen. Dieser Zwischenhandel, der die Waaren enorm vertheuert, ist durch mehrere Verordnungen verboten und das Marktdepartment des Magistrats ahndete deshalb strenge dieses Verfahren. Die Obsthändlerinnen zogen nun en masse in Bureau des Magistratsraths Wenzl und verlangten, es solle ihnen der Zwischenhandel freigegeben werden. Man will uns ruinieren, schrie die Eine; wir zahlen Steuern, die Andere; wir lassen uns das nicht gefallen, die Dritte, und so fort im Chorus. Der Magistratsrath und der Marktdirektor lasen ihnen die Verordnungen vor – aber das
nützte nichts. „Wir gehen zum Kaiser“ war die Antwort, bevor sich die Damen vom „Stand“ entfernten.“ – Die Presse, 20.10.1871, S. 14.

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