Andere Länder, andere Zeiten, andere Strafen

“Schweden. Die Unruhen, welche sich wegen des Branntwein-Brennens in Stockholm und einigen anderen Plätzen ergeben haben, waren von keiner Folge, und sind durch das allgemeine Verboth des Branntweinbrennens sogleich beygelegt worden. Wegen eines vor einiger Zeit in Malmon [Malmö] in Schonen vogefallenen Aufstandes sind daselbst die Rädelsführer zur Enthauptung und die übrigen Schuldigen zum Staubbesen oder Gefägnis verurtheilt worden.” Wiener Zeitung vom 15.02.1800, S. 504.

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