Sarkasmus anno 1784

Nachdem die von Nrn. Pitt eingebrachte Ostindienbill in den darüber gehaltenen Commissionen lange untersucht und vielfältig abgeändert worden ist, so wurde der Bericht der Commissionen am 26. Jul. im offenen Hause gelesen […]. In der Folge der Debatte Stand Hr. Sheridan auf, und machte in einer von Witz und Laune strotzenden, fast 3 Stunden langen Rede, eine Menge scharfer Einwendungen gegen die Boll. Die Abänderungen, welche die Bill erlitten, sprach er — wären so mannigfaltig, daß sie sich, so wie sie anfänglich eingebracht worden, gar nicht mehr ähnlich sähe. Die hinzugefügten Clauseln giengen, jede mit einem einzelnen Buchstaben bemerkt, von A bis Q; es wären ihrer in allem 21. Er hoffte also, daß noch jemand sich finden würde, der die fehlenden Buchstaben von X bis Z durch neue hinzuzufügende Clauseln ergänzen, und solchemnach das Alphabet vollständig machen, und dem jetzigen Ministerium ein vollständiges ABC Buch liefern würde. – Wiener Zeitung vom 18.08.1784.

Schlagende Argumente

[Die körperliche Züchtigung in der Schule] Im Wiener Lehrervereine “Diesterweg” wurde folgender Antrag gestellt und angenommen: “Angesichts des Umstandes von Lehrpersonen wegen Überschreitung des Züchtigungsrechtes in der Schule die Autorität  derselben nicht wenig geschädigt wurde; angesichts des weiteren Umstandes, daß weitere Verurtheilungen, die möglicherweise wieder virkommen können, die vielfach widerspänstige Jugen zu noch größeren Widersetzlichkeiten zu noch frecheren Trotz und zu beharrlichem Ungehorsam gegen die Anordung der Schulte reizen müßten; endlich angesichts des Umstandes, daß in Folge dessen die Schule behindert werden würde, den ihr gestellten Unterrichts- und Erziehungsaufgaben im gewünschten Maße gerecht zu werden: wolle der Verein eine Petition an das hihe Unterrichtsministerium richten, in welcher um die Aufhebung der im § 24 der Schul- und Unterichtsordung ausgesprochenenen Ausschließung der Anwendung der körperlichen Züchtigungen in der Schule geben wird.” – Das Vaterland vom 18.02.1885.

Unbefugter Zwischenhandel

“Auf dem Obst(…)markte haben seit einiger Zeit etwa 20 Engros-Verkäuferinnen von Obst den verbotenen Zwischenhandel sehr schwunghaft betrieben. Kaum waren die Waren der Verkäufer auf dem Markte erschienen, da stürmten die Obsthändlerinnen auf sie zu, rissen Butten und Körbe herunter, ohne andere Käufer zuzulassen und leerten die Waaren in ihre eigenen Körbe, wer dann noch was kaufen wollte, der mußte von ihnen die Waare beziehen, natürlich zu weit höheren Preisen. Dieser Zwischenhandel, der die Waaren enorm vertheuert, ist durch mehrere Verordnungen verboten und das Marktdepartment des Magistrats ahndete deshalb strenge dieses Verfahren. Die Obsthändlerinnen zogen nun en masse in Bureau des Magistratsraths Wenzl und verlangten, es solle ihnen der Zwischenhandel freigegeben werden. Man will uns ruinieren, schrie die Eine; wir zahlen Steuern, die Andere; wir lassen uns das nicht gefallen, die Dritte, und so fort im Chorus. Der Magistratsrath und der Marktdirektor lasen ihnen die Verordnungen vor – aber das
nützte nichts. “Wir gehen zum Kaiser” war die Antwort, bevor sich die Damen vom “Stand” entfernten.” – Die Presse, 20.10.1871, S. 14.

Verreist

“Ein Pariser Gelehrter warf versehentlich einen Briefumschlag in den Briefkasten, der Notizen für eine Arbeit und als Kennwort den Namen “Demosthenes” enthielt. Ein findiger Postbeamter schrieb unter den Namen Athen und beförderte den Brief nach Griechenland. Nach vierzehnt Tagen kam er an das Pariser Postamt mit der Bemerkung zurück: ‘Verreist, ohne Adresse zu hinterlassen.’.” – Quelle: Illustrierte Wochenpost vom 11. Dezember 1931, S. 2.

Elektriker war schon immer mein Traum

“Im Zuchthaus zu Michigan hat man eine ungemein humane Beschäftigung für einen Elektriker gefunden, der im kommenden Jahr hingerichtet werden soll. Da er Elektriker ist, erhielt er den Auftrag, den elektrischen Stuhl zu reparieren und frisch anzustreichen, denn die Hinrichtungsmaschine funktionierte bei der letzten Vollstreckung nur schlecht.” Quelle: Illustrierte Wochenpost vom 11. Dezember 1931, S. 2.

Copyright Anno 1867

“Jüngst handelte es sich am Züricher Gerichtshofe um eine interessante Rechtsfrage: ob nämlich die Reproduktion eines Kupferstiches – es ist der von Kupferstecher Gonzenbach in München nach dem Gemälde v. L. Vogel gestochene ‘Schwur im Grütli’ – auf seidene Foulards als verbotene Nachbildung zu betrachten sei. Der Gerichtshof konnte lange nicht darüber schlüssig werden, bis endlich die Erwägung, daß die Foulardtücher durch ihre Ausschmückung einen gewissen artistischen Werth erhalten hätten, und wegen ihrer treuen Wiedergabe eine Nachahmung aus Holz oder Stein erlauben, die Mehrheit der Richter zur Schuldig-Erklärung des beklagten Fabrikanten veranlaßte, wozu übrigens nur die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gegeben. Das Urtheil lautet auf 25 Frans Geldbuße und Konfiskation der Kupferplatten und der betreffenden Foulards, von denen wohl wenige mehr zu finden sein werden.” Neues Fremden-Blatt vom 26.3.1867.

Historische Lösung für den Fachkräftemangel

“Die englische Methode, Arbeitermangel vor allem in der Industrie zu beheben, greift auf eigene Kräfte im Lande zurück. Die englische Regierung beschloß, die Zahl der Beamten und Angestellten in den öffentlichen Diensten Großbritanniens im März um 5 Prozent zu kürzen. Eine weitere 5prozentige Kürzung soll im Oktober dieses Jahres erfolgen. Damit werden etwa 70000 Arbeitskräfte frei, die umgehend in Mangelberufen eingestellt werden sollen.” (Quelle: DER SPIEGEL 2/1947.)

Das Fahrrad als Arbeitsgerät

“Berlin, 30. Dezember – Ein Landwirt pflegte seine Milchkannen mit seinem Fahrrad zum Melkplatz zu befördern. Als das Rad entzweiging, brachte er es zur Reparatur, verunglückte aber auf dem Wege dorthin. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, an die er sich wandte, lehnte es ab, den Landwirt zu entschädigen, da er sich nach ihrer Meinung auf keinen Betriebswege befand. Das Reichsversicherungsamt hat jetzt aber entschieden, daß ein Fahrrad, das in erheblichem Umfange für Betriebszwecke verwandt wird, wie in diesem Falle zur Beförderung von Milchkannen als Arbeitsgerät anzusehen ist. Der Besitzer, der das Fahrrad zur Reparatur bringt, genießt daher auch auf dem Wege dorthin den vollen Unfallverscherungsschutz, denn die Instandhaltung des Fahrrades ist im Interesse des Betriebes geboten. Der Landwirt ist infolgedessen voll zu entschädigen.” – Neuigkeits-Welt-Blatt vom 31. Dezember 1940.

Wetterbericht in der Lokalzeitung Anno 1889

“Zu früh, so scheint es, haben wir uns des schönen Lenzes gefreut. Nicht nur den Winterrock, auch den Ueberziehen vermeinten wir schon in den Ruhestand versetzen zu können, denn die Sonne schien so warm auf unsere Häupter; die klugen Vögelein wiegten sich auf den Zweigen und schmetterten das Lob des Höchsten in die freie Natur; die Knospen ließen sich zum Narren halten, brachen auf und entfalteten die frühen Blätter. Die Zeit schien nicht mehr ferne, wo man im Freien seinen Schwarzen trinken und seinen “Tapper” machen konnte. Der vorgestrige Tag machte dieseb Hoffnungen ein rasches Ende. Der heilige Petrus öffnete die Schleusen des Himmels, worauf das Naß dicht herunterströmte. Eine mächtige Windsbraut [RS: Wirbelsturm] fegte heulend über die Straßen, sauste um die Ecken und brachte in den Kaminen klagende Töne hervor, so daß wieder zum Kohlenhändler geschickt werden muß, will man nicht frösteln und frieren. Es ist eben auf diesen April “gar kein Verlaß”, was ja allbekannt ist. Er steckt um, so oft es ihm beliebt. Den armen Menschen bleibt also nichts Anders übrig, als zu hoffen. Der Mai hat ein besseres Renommé, weshalb ihn alle Dichter zu allen Zeiten bedangen. Zwar hat er bekanntlich auch nicht selten dasselbe getäuchscht; ommerhin ist abser seine Firma bedeutend solider als die des Aprils. In einigen Tagen tritt er seine Herrschaft an. Ziehen wir also auf ihn unsere Wechsel auf schönen Wetter und wenn er es uns unserem Voreltern gethan hat, wollen wir dies in Liedern preisen. Ob diese Lieder auch so schön ausfallen, wie die vom Heinrich Heine und Nikolaus Lenau, dafür lönnen wir allerdings nicht garantieren. Jedes Zeitalter hat eben seine eigenen Lieder und Dichter. Die einen sind besser, die anderen wieder schlechter. Wir wollen auch schließlich hoffen, faß sich der Mai dadurch nicht abhalten läßt, und so lieblich zu kommen, als es ihm nur immer möglich ist.” Badener Bezirks-Blatt vom 27.04.1889.

Andere Länder, andere Zeiten, andere Strafen

“Schweden. Die Unruhen, welche sich wegen des Branntwein-Brennens in Stockholm und einigen anderen Plätzen ergeben haben, waren von keiner Folge, und sind durch das allgemeine Verboth des Branntweinbrennens sogleich beygelegt worden. Wegen eines vor einiger Zeit in Malmon [Malmö] in Schonen vogefallenen Aufstandes sind daselbst die Rädelsführer zur Enthauptung und die übrigen Schuldigen zum Staubbesen oder Gefägnis verurtheilt worden.” Wiener Zeitung vom 15.02.1800, S. 504.

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