Kleingedruckte (n.)

Kleingedruckte (n.)

Als das Kleingedruckte bezeichnet man leicht zu übersehende und zu unterschätzende, scheinbar beiläufige klein gedruckte Zusätze, Bestimmungen, Bedingungen, besonders in Verträgen.

Beispiel: “Bevor wir den Handyvertrag unterschreiben, möchte ich aber gern noch das Kleingedruckte lesen!”

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